Erbrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Juni 26, 2009 11:19 - 0 Kommentare

Wahlmöglichkeiten im Erbrecht in Anspruch nehmen

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In Kürze läuft die Wahlmöglichkeit im Erbrecht aus, Erben sollten diese Möglichkeit ruhig vorsorglich erst einmal wahrnehmen, da dies auch nachträglich widerrufen werden kann.

Die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuen Recht läuft in wenigen Tagen am 30.6 aus und gilt für Erbfälle selbst, nicht für Schenkungen, welche zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 eingetreten sind.

Seid Anfang 2009 gilt bereits das neue Erbrecht. Es gibt einige Konstellation in welchen es sich lohnen wird das eine oder andere Recht wählen zu können.

Um die Wahlmöglichkeit in Anspruch zu nehmen genügt ein formloser Brief an das Finanzamt.

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