Urteile und Entscheidungen, Verkehrsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, August 24, 2009 7:08 - 0 Kommentare

Video Verkehrsüberwachung ist laut BVerfG teilweise rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden das eine Verkehrsüberwachung mit eingesetzten Video Aufnahmen rechtswidrig sein kann.

Mit dem Beschluss vom 11.08.2009 – 2 BvR 941/08 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das ein von einem Amtsgericht erlassenes Urteil erneut entschieden werden müsse da die Rechtsauffassung des Gerichts rechtlich nicht vertretbar sei.

Wichtige Schlagworte in diesem Zusammenhang sind Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot.

Zutreffend ist die Sicht des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) insbesondere bei beispielsweise Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen, bei welchen nicht nur bei konkretem Tatverdacht Videoüberwachung eingesetzt wird sondern jeder vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wird.

Ausgeschlossen hiervon sind Aufnahmen und Messungen bei welchen nur vom Verkehrssünder selbst Aufnahmen gemacht werden.

Da hier eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden muss bleibt abzuwarten ob bis zur Schaffung dieser nicht evtl. einige Bußgeldverfahren eingestellt werden.

Die Beauftragung des eigenen Rechtsanwalt um die eigene Angelegenheit diesbezüglich zu prüfen ist also gerade zur Zeit ein guter Tipp.

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