Urteile und Entscheidungen, Verkehrsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, August 24, 2009 7:08 - 0 Kommentare
Video Verkehrsüberwachung ist laut BVerfG teilweise rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden das eine Verkehrsüberwachung mit eingesetzten Video Aufnahmen rechtswidrig sein kann.
Mit dem Beschluss vom 11.08.2009 – 2 BvR 941/08 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das ein von einem Amtsgericht erlassenes Urteil erneut entschieden werden müsse da die Rechtsauffassung des Gerichts rechtlich nicht vertretbar sei.
Wichtige Schlagworte in diesem Zusammenhang sind Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot.
Zutreffend ist die Sicht des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) insbesondere bei beispielsweise Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen, bei welchen nicht nur bei konkretem Tatverdacht Videoüberwachung eingesetzt wird sondern jeder vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wird.
Ausgeschlossen hiervon sind Aufnahmen und Messungen bei welchen nur vom Verkehrssünder selbst Aufnahmen gemacht werden.
Da hier eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden muss bleibt abzuwarten ob bis zur Schaffung dieser nicht evtl. einige Bußgeldverfahren eingestellt werden.
Die Beauftragung des eigenen Rechtsanwalt um die eigene Angelegenheit diesbezüglich zu prüfen ist also gerade zur Zeit ein guter Tipp.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Familienrecht, Recht Allgemein, Strafrecht - Nov 2, 2009 12:45 - 0 Kommentare
Ein Junge wurde von der eigenen Mutter mit dem Messer verletzt
Mehr in Familienrecht
- Falscher Name im Handy – Scheidungsgrund
- Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
- Malaysias Lösung gegen Scheidungen
- geteiltes Sorgerecht für Britney
- Kindergeld bekommt der Elternteil, wo das Kind derzeit lebt
Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Okt 18, 2009 22:52 - 0 Kommentare
Zusatzaufgaben sollten vertraglich festgehalten werden
Mehr in Arbeitsrecht
- Kündigung wegen eines Brötchens
- Man muss nicht im Zigarettenrauch arbeiten
- Kündigung wegen Maultaschen
- Beleidigungen auf der Toilette muss sich der Arbeitgeber annehmen
- Mitarbeiter gekündigt
Mietrecht - Okt 26, 2009 11:26 - 0 Kommentare
Das Büro in der Mietwohnung
Mehr in Mietrecht
- Heizpflichten von Mietern und Vermietern
- Wohnungskündigung wegen zu später Zahlung vom Arbeitsamt
- Vermieter müssen hinterlassene Gegenstände aufbewahren
- Erst Mindern dann erhöhen
- Keine Farbwahl des Balkons für Eigentümer


Kommentar abgeben
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.