Mietrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, Oktober 19, 2009 23:07 - 0 Kommentare

Vermieter müssen hinterlassene Gegenstände aufbewahren

Im Umzugsstress kann leicht mal etwas vergessen werden. Vielleicht etwas im Keller, auf dem Dachboden oder noch in der Wohnung.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Gegenstände zwei Monate lang aufzuheben und sollte den ehemaligen Mieter darüber informieren. Nach zwei Monaten erst kann der Vermieter die Gegenstände auf Kosten des Vermieters entsorgen.

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