Medizinrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Sonntag, September 20, 2009 21:18 - 0 Kommentare

Urteil – keine Kostenübernahme von Methadon-Therapien

Ein Krankenpfleger klagte, weil seine Krankenkasse die für ihn nötige Methadon-Therapie nicht zahlen wollte. Doch die DAV urteilte, dass der Konsum von Heroin sehr schnell zur Sucht führt, das ist öffentlich bekannt und gerade als Krankenpfleger sollte man sich darüber im Klaren sein. Wer sich also für Heroin entscheidet, arbeitet bewusst auf eine Methadon-Therapie hin und deshalb ist diese Behandlung nicht von der Krankenkasse zu tragen. (Az.: 8 O 3170/07)

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  • » Wann bekommt sie endlich Schwerzensgeld
  • » Antibabypille nur zur Empfängnisverhütung
  • » Ein kürzeres Bein nach OP
  • » Patientenverfügung Neuerungen - der Patientenwille gewinnt an Gewicht
  • » Kassenpatienten müssen weiterhin eine Brille tragen
  • » Genaue Aufklärung vor einer OP ist Pflicht
  • » Schweigen Sie nicht, sondern sprechen Sie über Behandlungsfehler
  • » Was tun bei Behandlungsfehlern


  • Kommentar abgeben

    Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.

    Rechts-anwalt.net ist Online !

    Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

    Adobe Flash Player herunterladen


    Rechtsanwalt Portal jetzt aufrufen !

    Empfehlungen

    Archiv