Medizinrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Sonntag, September 20, 2009 21:18 - 0 Kommentare
Urteil – keine Kostenübernahme von Methadon-Therapien
Ein Krankenpfleger klagte, weil seine Krankenkasse die für ihn nötige Methadon-Therapie nicht zahlen wollte. Doch die DAV urteilte, dass der Konsum von Heroin sehr schnell zur Sucht führt, das ist öffentlich bekannt und gerade als Krankenpfleger sollte man sich darüber im Klaren sein. Wer sich also für Heroin entscheidet, arbeitet bewusst auf eine Methadon-Therapie hin und deshalb ist diese Behandlung nicht von der Krankenkasse zu tragen. (Az.: 8 O 3170/07)
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