Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Dienstag, September 15, 2009 8:11 - 0 Kommentare
schriftliche Kündigung soll schützen
Im Eifer des Gefechts ergibt schnell ein Wort das Andere und da wird gesagt, was man eigentlich gar nicht so meinte und eigentlich gar nicht sagen wollte. Das trifft im privaten Leben zu aber auch im beruflichen.
Wenn der Chef z.B. seine schlechte Laune zum wierholten Male an seiner Sekräterin auslässt wird diese sich das wohl nicht auf Dauer nicht gefallen lassen und das auch ggü. ihres Chefs verlauten lassen. Evtl. wird sie sogar mündlich Kündigen, wenn der Chef dann auf die Kündigung behaart, sieht es schlecht für die Sekräterin aus. - Nein sieht es nicht, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Eine Kündigung ist nur rechtens, wenn sie schriftlich abgebegen wurde. Die Unterschrift soll als Beweis dienen und schnelle Entscheidungen vermeiden. (Az.: 2 AZR 659/03)
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Familienrecht, Recht Allgemein, Strafrecht - Nov 2, 2009 12:45 - 0 Kommentare
Ein Junge wurde von der eigenen Mutter mit dem Messer verletzt
Mehr in Familienrecht
- Falscher Name im Handy – Scheidungsgrund
- Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
- Malaysias Lösung gegen Scheidungen
- geteiltes Sorgerecht für Britney
- Kindergeld bekommt der Elternteil, wo das Kind derzeit lebt
Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Okt 18, 2009 22:52 - 0 Kommentare
Zusatzaufgaben sollten vertraglich festgehalten werden
Mehr in Arbeitsrecht
- Kündigung wegen eines Brötchens
- Man muss nicht im Zigarettenrauch arbeiten
- Kündigung wegen Maultaschen
- Beleidigungen auf der Toilette muss sich der Arbeitgeber annehmen
- Mitarbeiter gekündigt
Mietrecht - Okt 26, 2009 11:26 - 0 Kommentare
Das Büro in der Mietwohnung
Mehr in Mietrecht
- Heizpflichten von Mietern und Vermietern
- Wohnungskündigung wegen zu später Zahlung vom Arbeitsamt
- Vermieter müssen hinterlassene Gegenstände aufbewahren
- Erst Mindern dann erhöhen
- Keine Farbwahl des Balkons für Eigentümer


Kommentar abgeben
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.