Internetrecht, Recht Allgemein, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Mittwoch, Juli 15, 2009 23:59 - 0 Kommentare
Polizei darf gespeicherte Emails auf Server beim Provider beschlagnahmen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss AZ 2 BvR 902/06 entschieden das Emittlungsbehörden wie die Polizei auch Emails beschlagnahmen dürfen welche noch bei dem jeweiligen Email Provider Online lagern.
Bei einer Server Durchsuchung müssen die ansonsten härteren Vorrausetzungen wie bei einer Telefonüberwachung nicht erfüllt werden.
Dennoch muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, also Entwarnung für Vermutungen der willkürlichen Durchführung solcher Server Durchsuchungen.
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