Medizinrecht, Recht Allgemein - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Mittwoch, September 2, 2009 7:23 - 0 Kommentare

Patientenverfügung Neuerungen – der Patientenwille gewinnt an Gewicht

Über 8 Millionen Menschen habe bereits eine Patientenverfügung. Seid dem 1. September hat sich aber einiges geändert. Das wohl wichtigste ist das der Patientenwille nunmehr oberstes Gebot sein soll unabhängig davon ob es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt oder nicht.

Das bedeutet das Ärtze dem Patientenwillen in jedem Fall Folge leisten müssen.

Interessant ist zudem das man einen Bevollmächtigten ernennen kann. Dieses wird in der Regel der Lebenspartner, Familienangehörige oder die beste Freundin, bzw. der beste Freund sein.

Dieser Bevollmächtigte soll laut Neuerungen im Fall der Fälle gemeinsam mit dem Arzt versuchen die aktuelle Situation der Krankheit und der Behandlungsangebote zu prüfen um zu analysieren ob die Situation vom Patienten bereits mit vorab abgegebener Patienenverfügung geregelt wurde und diese nun zum tragen kommen muss.

Eine Patientenverfügung macht also in jedem Fall für alle Sinn, die in Situationen in welchen sie nicht mehr selbst bestimmen können, gewährleisten und sicherstellen wollen das in dieser besonderen Lebenssituation auch so Verfahren wird wie man es selbst hätte formulieren wollen wenn man dazu noch im Stande wäre.

Aber Achtung eine einmal abgegebenen Bevollmächtigung und Verfügung ist Lebenslang gültig. Man sollte also in regelmässigen Abständen überprüfen ob man diese nicht aktualisieren möchte.

In jedem Fall ist es ratsam sich auch hier mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens in Verbindung zu setzen um die Patientenverfügung entpsrechend zu beraten und gegebenenfalls sicher zu formulieren.

Eine Ratgeberbroschüre erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Justiz indem Sie auf diesen Link “Broschüre Patientenverfügung” klicken.

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