Internetrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Juli 17, 2009 11:02 - 0 Kommentare

Online Shops müssen Versandkosten direkt angeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit dem Urteil AZ I ZR 140/07 entschieden das Kunden die im Internet etwas kaufen möchten, sofort sehen müssen wieviel der Versand des gewünschten Produktes kostet.

Die Versandkosten müssen immer vollständig genannt werden auch wenn das Produkt extern beispielsweise auf Preisvergleichsseiten eingestellt wird.

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