Familienrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Oktober 16, 2009 10:15 - 0 Kommentare

Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel

In einem Fall lebte ein 8-Jähriger Junge bei seinem Vater, die Mutter darf ihren Sohn jedes zweites Wochenende sehen, den Eltern der Mutter hat er verboten seinen Sohn, also ihr Enkelkind, zu sehen. Er begründetet das damit, dass die Großeltern seinen erzieherischen Regeln nicht nachkommen würden und des Öfteren beide Augen zu drücken, wenn es um das Enkelkind geht.

Das Gericht sieht das etwas anders. Man muss immer im Interesse des Kindes handeln und dazu gehört auch, die Großeltern regelmäßig zu sehen. Es könne nicht schaden, wenn der Junge während der Zeit bei den Großeltern etwas mehr Verwöhnt werden würde und Oma und Opa nicht nach den Hausaufgaben schauen. Die Großeltern dürfen nun ihr Enkelkind einmal im Monat für 5Stunden sehen. (Az.: 17 UF 2/09)

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