Familienrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Oktober 16, 2009 10:15 - 0 Kommentare
Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
In einem Fall lebte ein 8-Jähriger Junge bei seinem Vater, die Mutter darf ihren Sohn jedes zweites Wochenende sehen, den Eltern der Mutter hat er verboten seinen Sohn, also ihr Enkelkind, zu sehen. Er begründetet das damit, dass die Großeltern seinen erzieherischen Regeln nicht nachkommen würden und des Öfteren beide Augen zu drücken, wenn es um das Enkelkind geht.
Das Gericht sieht das etwas anders. Man muss immer im Interesse des Kindes handeln und dazu gehört auch, die Großeltern regelmäßig zu sehen. Es könne nicht schaden, wenn der Junge während der Zeit bei den Großeltern etwas mehr Verwöhnt werden würde und Oma und Opa nicht nach den Hausaufgaben schauen. Die Großeltern dürfen nun ihr Enkelkind einmal im Monat für 5Stunden sehen. (Az.: 17 UF 2/09)
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Familienrecht, Recht Allgemein, Strafrecht - Nov 2, 2009 12:45 - 0 Kommentare
Ein Junge wurde von der eigenen Mutter mit dem Messer verletzt
Mehr in Familienrecht
- Falscher Name im Handy – Scheidungsgrund
- Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
- Malaysias Lösung gegen Scheidungen
- geteiltes Sorgerecht für Britney
- Kindergeld bekommt der Elternteil, wo das Kind derzeit lebt
Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Okt 18, 2009 22:52 - 0 Kommentare
Zusatzaufgaben sollten vertraglich festgehalten werden
Mehr in Arbeitsrecht
- Kündigung wegen eines Brötchens
- Man muss nicht im Zigarettenrauch arbeiten
- Kündigung wegen Maultaschen
- Beleidigungen auf der Toilette muss sich der Arbeitgeber annehmen
- Mitarbeiter gekündigt
Mietrecht - Okt 26, 2009 11:26 - 0 Kommentare
Das Büro in der Mietwohnung
Mehr in Mietrecht
- Heizpflichten von Mietern und Vermietern
- Wohnungskündigung wegen zu später Zahlung vom Arbeitsamt
- Vermieter müssen hinterlassene Gegenstände aufbewahren
- Erst Mindern dann erhöhen
- Keine Farbwahl des Balkons für Eigentümer


Kommentar abgeben
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.