Sozialrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Oktober 2, 2009 15:35 - 0 Kommentare

Mietzahlung auch bei unrechtmäßiger Mieterhöhung

Es gab für eine Mieterin, die Hartz IV-Empfängerin ist, nach 11,5Monaten Wohnzeit eine Mieterhöhung vom Vermieter. Das Arbeitsamt weigerte sich die Erhöhung zu tragen, weil eine Mieterhöhung laut Mietvertrag erst nach 12 Monaten Wohnzeit rechtens wäre.

Die Mieterin und Hartz IV-Empfängerin ging vor Gericht, das Bundessozialgericht urteilte zu Gunsten der Mieterin. (Az: B4 AS 8/09 R)

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