Familienrecht, Recht Allgemein - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Dienstag, Oktober 13, 2009 15:45 - 2 Kommentare

Malaysias Lösung gegen Scheidungen

In Malaysia steigen die Zahlen der Paare, die sich scheiden lassen wollen. Dagegen möchte der Staat etwas tun. Sie bieten Eheleuten, die die Scheidung einreichen wollen, die Möglichkeit zweiter Flitterwochen und das auf Kosten des Staates, die einzige Verpflichtung, die das einzelne Paar auferlegt bekommt ist die, dass sie sich eine Paartherapie unterziehen müssen. Malaysias Idee trägt bereits Früchte.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

  • » Bewertungsportal für Rechtsanwälte gestartet
  • » Kirchenmusik muss hingenommen werden
  • » Lehrer freigesprochen
  • » Scheidung mit über 90Jahren
  • » Kruzifixe an Schulen
  • » Ein Junge wurde von der eigenen Mutter mit dem Messer verletzt
  • » Kein Ersatz für das Gebiss
  • » Andere Länder andere Sitten
  • » Falscher Name im Handy - Scheidungsgrund
  • » viele Klagen werden erwartet
  • » Die Anzahl der Anwälte steigt weiter
  • » Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
  • » Hartz IV - Mietzahlung
  • » Entscheidung um Knetmaschine ist gefallen
  • » Höheres Schonvermögen
  • » Hund beisst Frau in den Arm
  • » Mehr Jugendliche werden nach erwachsenen Strafrecht verurteilt
  • » Buchübersetzer bekommen mehr Geld
  • » Müssen Eltern auf der Teeni-Party anwesend sein?
  • » Man zählt nicht unbedingt als selbständig, wenn man sich Ware in die Firma liefern lässt


  • 2 Kommentare

    Sie können alle Aktivitäten innerhalb dieses Beitrages über den RSS 2.0 Feed verfolgen. Ebenso können Sie eine Nachricht hinterlasssen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite setzen.

    anwalt-in-mol.de
    Nov 18, 2010 21:21

    “Malaysias Lösung” wird m.E. ohne Apostroph geschrieben.

    Rechtsblog Redaktion
    Feb 24, 2011 15:42

    Danke ;-)

    Kommentar abgeben

    Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.

    Rechts-anwalt.net ist Online !

    Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

    Adobe Flash Player herunterladen


    Rechtsanwalt Portal jetzt aufrufen !

    Empfehlungen

    Archiv