Arbeitsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Sonntag, Oktober 4, 2009 8:13 - 1 Kommentar

Kündigung wegen Maultaschen

Eine Altenpflegerin hat die nicht gegessenen Maultaschen einer Heimbewohnerin eingepackt und wollte diese mit heim nehmen. Dies bekam die Heimstiftung mit und Kündigte die Mitarbeiterin, was diese nicht verstehen konnte, denn sie habe die Maultaschen nur genommen, weil diese übrig geblieben sind und wollte sie niemanden weg nehmen.

Die Mitarbeiterin wendete sich an einen Anwalt, wie der Fall weitergehen wird, wird sich entscheiden.

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  • 1 Kommentar

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    Maultaschen
    Mrz 27, 2010 7:54

    Da muß man sich wirklich fragen, in was für einer Zeit man lebt. Selbst wenn es rechtlich nicht korrekt ist, wo bitte bleibt die zwischenmenschliche Kommunikation? Da kann man doch so ein “Problem” ( allein das ist schon ein Hohn ) auch mit ein paar klärenden Sätzen aus der Welt schaffen.

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