Arbeitsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Oktober 9, 2009 17:03 - 0 Kommentare
Kündigung wegen eines Brötchens
Von der Mitarbeiterin, die wegen einem Pfand-Bon gekündigt wurde und der Mitarbeiterin, die gekündigt wurde, weil sie übrig gebliebene Maultaschen mit heim genommen hatte, haben wir ja schon berichtet. Nun kommt noch eines und zwar haben sich zwei Sekretärinnen an einem Buffet bedient und jeweils ein Brötchen genommen, auch diese Damen bekamen nun die Kündigung. Da fragt man sich, ob die Arbeitgeber zur Zeit der Finanzkrise solche Kleinigkeiten gerne aufnehmen und die Mitarbeiter kündigen, so müssen sie keine betrieblichen Kündigungen aussprechen. Anwälte sagen, dass Arbeitsrecht sei nicht streng, doch wenn man sich folgende Fälle anschaut denkt man beinahe was anderes.
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