Mietrecht, Ungewöhnliche Urteile & Skurrile Entscheidungen, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Mittwoch, August 12, 2009 10:34 - 0 Kommentare

Kündigung unwirksam, Vermieter müssen schön schreiben

Vermieter einer Mietwohnung welche eine vermietete Wohnung Kündigungen wollen sollten sich bei der Unterschrift der Wohnungskündigung Mühe geben.

Grund ist: das Amtsgericht Dortmund entschieden hat, (AG Dortmund NM 2000, 32), das eine Unterschrift,in Form einer  Zitat “wellenförmige Kugelschreiberlinie”, nicht ausreicht und die Kündigung somit unwirksam ist.

Wobei die Frage doch dann berechtigt wäre ist der Mietvertrag selbst der mit ebenso einer wellenförmigen Kugelschreiberlinie unterzeichnet wurde überhaupt wirksam?

Tipp für Vermieter, nehmen Sie sich die Zeit und unterschreiben Sie Ihre Kündigungen “ordentlich lesbar”

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