Familienrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, September 25, 2009 8:10 - 0 Kommentare

Kindergeld bekommt der Elternteil, wo das Kind derzeit lebt

Wenn sich ein Kind dazu entschliesst für unbestimmte Zeit zu dem Elternteil zu ziehen, wo es in der Regel nicht wohnt, wird das Kindergeld auch an das andere Elternteil gezahlt. Der Bundesfinanzhof (BFH) sagt dazu, dass man davon ausgehen muss, dass ein Kind auf unbestimmte Zeit, also längerfristig, bei einem Elternteil wohnt, wenn es bereits 3Monate oder länger dort wohnt. Dem Elternteil steht das Kindergeld auch zu, wenn es kein Sorgerecht für das Kind hat. (Az.: 3 R 2/07)

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