Mietrecht, Ungewöhnliche Urteile & Skurrile Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, Oktober 12, 2009 15:30 - 0 Kommentare
Keine Farbwahl des Balkons für Eigentümer
Besitzer einer Eigentumswohnung haben die Innenseite ihres Balkons schwarz gestrichen. Andere Wohnungseigentümer wollten dies aber nicht und ließen gerichtlich anordnen, dass sie ihren Balkon wieder umstreichen lassen, denn der Balkon sei Gemeinschaftseigentum. (Az. 11 S 11/09)
Da fragt man sich, wer die Innenseite des Balkons sieht, außer der Bewohner selbst. Zumal der Balkon mit Sicherheit vom Eigentümer selbst bezahlt wurde, oder hat das die gesamte Gemeinschaft getan?
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