Mietrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Mittwoch, September 30, 2009 22:45 - 0 Kommentare

Keine Bescheinigung für Mietschuldenfreiheit

Vermieter wollen immer mehr Sicherheit in ihren Mietern sehen und verlangen etliche Bescheinigungen. Da hat man es heutzutage nicht leicht eine neue Wohnung zu finden. Manche Mieter verlangen sogar eine Bescheinung vom vorherigen Vermieter, dass die Mieter keine Mietschulden haben. Wie es einer Familie passierte, diese ging natürlich zu ihrem vorherigen Vermieter und verlangten diese Bescheinigung, aber alles was sie bekamen, war eine Quittung für die gezahlte Miete. Aber ohne diese Bescheinigung bekommt die Familie die neue Wohnung nicht. So gingen sie vor der Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch urteilte, dass ein Vermieter nicht dazu verpflichtet ist so eine Bescheinigung auszustellen, eine Quittung reicht. Denn mit so einer Bescheinigung würde der Vermieter auch auf spätere Ansprüche verzichten, die ggf. noch offen sind. Z.b. für Betriebskosten. (Az: 8 ZR 238/08)

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