Sozialrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, September 28, 2009 8:20 - 0 Kommentare

Keine Arbeitsvermittlung für Bordell-Besitzer

Prostitution ist das älteste Gewerbe der Welt. Heute zahlen die Prostituierten auch ganz normal Steuern oder in die Arbeitslosenversicherung ein. Dennoch wird das Gewerbe der Prostitution von der Gesellschaft verschmäht.

Ein Bordell-Besitzer wollte mit Hilfe des Arbeitsamtes neue Prostituierte für sein Bordell suchen, doch das Arbeitsamt lehnte dieses ab. Der Bordell-Besitzer war darüber fassungslos, denn die Prostituierten werden gezwungen in die Arbeitslosenversicherung ein zu zahlen. Er klagte und verlor.  (Az: B 11 AL 11/08 R)

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