Medizinrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Donnerstag, August 20, 2009 7:38 - 0 Kommentare

Kassenpatienten müssen weiterhin eine Brille tragen

Eine Brille zu tragen, ist weniger gefährlich als eine Operation an den Augen. (Az.: 112 C 25016/08)

Dabei kann es so einfach sein, eine Laseroperation an den Augen reicht meist aus und der betroffene Patient kann der Brille Ade sagen. Allerdings ist diese Operation ziemlich teuer und nicht jeder kann sie sich leisten. Die Krankenkassen übernehmen das Lasern der Augen leider nicht, hier fahren die Gerichte denselben Weg, wenn eine Methode nicht absolut sicher ist, zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Dies zählt auch oft für Medikamente.

So bleibt der Traum von einer klaren Sicht ohne Brille, weiterhin ein Traum.

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