Internetrecht, Rechtsgebiete - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, Juli 20, 2009 18:19 - 0 Kommentare
Impressumspflicht
Surft man im Netz herum und schaut sich das Impressum der verschiedenen Internetauftritte einmal genauer an, so wird man festellen, das keines dem anderen gleicht, dabei können selbst kleinere Verstösse bereits abgemahnt werden. Das kann bis zu 50 000€ teuer werden, wenn man gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht verstösst.
Der Betreiber einer Internetpräsenz soll sich nicht hinter der Anonymität seiner Seite verstecken können, falls es mal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Ein Impressum muss nur dann nicht auf einer Internetseite zu finden sein, wenn diese ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Wo aber nun die Grenzen zwischen privat und geschäftlich liegen ist Umstritten. Wenn ein Blogger beispielsweise einen Werbebanner auf seinem Blog schaltet ist dies meist schon geschäftlich zu betrachten.
Das Impressum muss auf der Internetpräsenz leicht auffindbar sein und direkt erreichbar.
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