Verkehrsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, Juni 22, 2009 0:09 - 0 Kommentare

Hohes Bußgeld für Falschparker auf Behindertenparkplatz

Falschparken auf Behindertenparkplätzen kann wesentlich teurer werden als auf anderen Parkplätzen. Im Normalfall ist mit Bußgeldern i.H.v. 5,- bis 10,- Euro bei falschparken zu rechnen. Nicht so wenn man auf einem Behindertenparkplatz parkt. Hier sind es schnell bis zu 35,- Euro und das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs.

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