Internetrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Samstag, August 29, 2009 13:04 - 0 Kommentare

Google zeigt nach BGH Urteil nun Versandkosten an

Bereits im Juli entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das Preissuchmaschinen Versandkosten für das jeweilige angebotene Produkt mit angeben müsse.

Eine hitzige Diskussion entstand daraufhin unter der Lobby der Shopbetreiber was jedoch am Urteil nichts änderte. Nun fast zwei Monate später meldet Google das beim hauseigenen Service ab sofort die Möglichkeit besteht die Versandkosten zum Produkt direkt am Preis anzugeben.

Der Business Produkt Manager von Google Paul Lee schrieb im
Googlebase Blog hierzu bereits am 21.08 folgendes:

Wer im Internet einkauft, findet günstige Angebote. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kosten der geplanten Käufe zu kennen. Deshalb freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass ab heute Versandkosten in den Suchergebnissen der Google Produktsuche für Deutschland angezeigt werden. Damit Käufer genaue Preisinformationen erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend Versandwerte für alle Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben, falls Sie dies noch nicht getan haben. Achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und, dass Ihr Anzeigename unseren redaktionellen Richtlinien entspricht, indem Sie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versand gegebenenfalls aus Ihrem Anzeigenamen entfernen.

Quelle: http://googlebase-de.blogspot.com/2009/08/versandkosten-jetzt-in-google.html

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