Insolvenzrecht, Internetrecht, Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte, Strafrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, August 7, 2009 14:10 - 0 Kommentare
Gesetzesänderung bei Anwaltsgebühren, Strafprozess, Zwangsversteigung und Terrorabwehr
Der August bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Sowohl für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch für Gerichte und Bürger.
Einige längst fälligen Änderungen wie bei der Terrorgefahr welche der ganzen Welt seid dem 11. September 2001 mehr als verdeutlicht wurde helfen sicher dabei sowohl vorbeugend agieren, aber auch entsprechend Bestrafen zu können.
Anwaltsgebühren bei Prozesskostenerstattungen
Zum 5. August trat ein neuer Paragraph im RVG in Kraft. § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgestztes. Die umgesetzte Entscheidung des BGH regelt die bisherige Situation das ein Mandant welcher vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat in bestimmter Situation schlechter stand als der welcher seinen Rechtsanwalt gleich mit der Prozessvertretung beauftragt hatte.
Internetversteigerung bei Zwangsversteigerungen
Ebenfalls seid dem 5. August können nun auch bei Zwangsvollstreckungen Internetversteigerungen veranstaltet werden. Bisher konnten zum Beispiel bewegliche Sachen (wie Möbel oder auch Elektrogeräte) nur in sogenannten “Präsenzversteigerungen” durchgeführt werden.
Verständigung im Strafverfahren
Konnten sich Gerichte bisher mit den Prozessbeteiligten über den Prozess und evtl. Ergebnis desselben verständigen
ist dieses nun ganz klar gesetzlich definiert, d.h. unter welchen Vorrausstetungen solche Verständigungen überhaupt möglich sein werden. Dazu gehört unter anderem das Absprachen nur noch in einer öffentlichen Hauptverhandlungen getroffen werden dürfen. Ausserdem gibt es besondere Dokumentations und Mitteilungspflichten.
Vorbereitung und Anleitung Terroristischer Gewalttaten
Endlich ist auch geregelt das zum Beispiel der Besuch eines Terrorcamps welches zu Ausbildungszwecken von
Terroristischen Organisationen eingesetzt wird ebenso unter Strafe steht wie die Aufnahme und/oder Unterhaltung von Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen Auch das verbreiten von entsprechenden Anleitungen wie Bombenbau und dergleichen steht unter Strafe. Diese neuen Möglichkeiten der Bestrafung stärken natürlich ungemein das Staatschutzstrafrecht und schützen uns alle.
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