Medizinrecht, Rechtsgebiete, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, Juli 24, 2009 21:27 - 0 Kommentare
Genaue Aufklärung vor einer OP ist Pflicht
Ein Patient, der operiert wird, muss vor der Op detailiert aufgeklärt werden. Auch wenn die Risiken nur schwindend gering sind.
Eine Frau klagte beim Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 U 180/05) auf Schmerzensgeld, weil sie fehlerhaft Behandelt wurde und nicht genügend aufgeklärt wurde. Es konnte zwar kein Behandlungsfehler festgestellt werden, aber die Patientin wurde nicht ausreichend informiert, der Aufklärungsbogen beinhaltete nicht alle Risiken.
Die Frau erlitt nach ihrer Op das Ashermann-Syndrom, welches Narben in der Gebärmutter bildet und sie verkleben kann.
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