Mietrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Donnerstag, Oktober 15, 2009 19:53 - 0 Kommentare
Erst Mindern dann erhöhen
Wenn ihre Baugenossenschaft sich dazu entschließt Neuerungen am Haus vorzunehmen ist Dreck und Baulärm vorprogrammiert. Sie haben dann natürlich das Recht ihre Miete zu mindern, aber Vorsicht! Wenn sie die Miete wegen Baulärms mindern kann es passieren, dass die Baugenossenschaft nach der Bauzeit für sie die Miete erhöht. Am Ende zahlen sie dann mehr als sie eigentlich sparen wollten. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass beide Parteien die gleiche Solidarität zähle und nicht einer sich mehr Vorteile erhaschen soll. (Az.: 8 ZR 159/08)
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