Allgemeine News - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, September 21, 2009 20:14 - 0 Kommentare
Der Chef darf Arbeitszeiten ändern
Wenn im Arbeitsvertrag nicht detailliert beschrieben steht, an welchen Tagen und zu welchen Schichten gearbeitet wird hat der Chef quasi freie Handhabe. So kann es in Betrieben, in denen auch am Wochenende gearbeitet wird wie z.b. in der Gastronomie , dazu kommen, dass der Chef einem Mitarbeiter vorschreibt auch am Wochenende zu arbeiten, obwohl der Mitarbeiter zuvor nur Wochentags gearbeitet hat. (Az.: 9 AZR 757/08)
Ähnlich ist es auch bei Schichtarbeitern die z.b. immer die Nachtschicht übernommen haben, wenn der Chef anordnet, dass die Mitarbeiter nun auch tagsüber arbeiten müssen, so müssen sie dem nachkommen. (Az.: 6 AZR 567/03)
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Familienrecht, Recht Allgemein, Strafrecht - Nov 2, 2009 12:45 - 0 Kommentare
Ein Junge wurde von der eigenen Mutter mit dem Messer verletzt
Mehr in Familienrecht
- Falscher Name im Handy – Scheidungsgrund
- Oma und Opa haben auch ein Recht auf ihren Enkel
- Malaysias Lösung gegen Scheidungen
- geteiltes Sorgerecht für Britney
- Kindergeld bekommt der Elternteil, wo das Kind derzeit lebt
Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Okt 18, 2009 22:52 - 0 Kommentare
Zusatzaufgaben sollten vertraglich festgehalten werden
Mehr in Arbeitsrecht
- Kündigung wegen eines Brötchens
- Man muss nicht im Zigarettenrauch arbeiten
- Kündigung wegen Maultaschen
- Beleidigungen auf der Toilette muss sich der Arbeitgeber annehmen
- Mitarbeiter gekündigt
Mietrecht - Okt 26, 2009 11:26 - 0 Kommentare
Das Büro in der Mietwohnung
Mehr in Mietrecht
- Heizpflichten von Mietern und Vermietern
- Wohnungskündigung wegen zu später Zahlung vom Arbeitsamt
- Vermieter müssen hinterlassene Gegenstände aufbewahren
- Erst Mindern dann erhöhen
- Keine Farbwahl des Balkons für Eigentümer


Kommentar abgeben
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar abzugeben.