Allgemeine News - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, September 21, 2009 20:14 - 0 Kommentare

Der Chef darf Arbeitszeiten ändern

Wenn im Arbeitsvertrag nicht detailliert beschrieben steht, an welchen Tagen und zu welchen Schichten gearbeitet wird hat der Chef quasi freie Handhabe. So kann es in Betrieben, in denen auch am Wochenende gearbeitet wird wie z.b. in der Gastronomie , dazu kommen, dass der Chef einem Mitarbeiter vorschreibt auch am Wochenende zu arbeiten, obwohl der Mitarbeiter zuvor nur Wochentags gearbeitet hat. (Az.: 9 AZR 757/08)

Ähnlich ist es auch bei Schichtarbeitern die z.b. immer die Nachtschicht übernommen haben, wenn der Chef anordnet, dass die Mitarbeiter nun auch tagsüber arbeiten müssen, so müssen sie dem nachkommen. (Az.: 6 AZR 567/03)

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