Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Dienstag, Oktober 20, 2009 15:54 - 0 Kommentare
das Ordnungsamt möchte auch Blaulicht
Das Blaulicht dient dazu, dass sich bestimmte Berufsgruppen in Notfällen auf sich aufmerksam machen können. Zum Beispiel die Polizei und Feuerwehr. Das Blaulicht soll sparsam genutzt werden, damit die anderen Menschen die Sirene sofort wahrnehmen und dementsprechend reagieren können.
Nun wollte das Ordnungsamt in Wuppertal für ihre Mitarbeiter auch das Blaulicht für ihre Wagen haben, doch das wurde vom vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt (Aktenzeichen: 8 A 1531/09). Das Gericht gibt dem Ordnungsamt zwar recht, dass auch sie Gefahren abwehren sollen, man aber doch unterscheiden müsse.
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