Urteile und Entscheidungen
Recht Allgemein, Urteile und Entscheidungen - Mittwoch, November 18, 2009 23:18 - 1 Kommentar
Kirchenmusik muss hingenommen werden
Gegen Kirchenmusik kann man nichts machen. Weder gegen die Orgelmusik, noch gegen Chorgesang und allem was dazu gehört, das entschied das Landgericht Verden.
Eine Frau hatte sich gegen Kirchenmusik beschwert, die Kirche stand aber schon, bevor sie dort hin gezogen sein, sie hätte sich das wohl vorher überlegen soll, das sie von der Orgelmusik gestört wird. Man muss damit rechnen, dass man Kirchengesang und ähnliches hört, wenn man in die direkte Nachbarschaft einer Kirche oder eines Doms zieht. (Az: 7 O 162/09)
- Kein Ersatz für das Gebiss
- Vorfahrtsrecht
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