Verwaltungsrecht
Recht Allgemein, Verwaltungsrecht - Mittwoch, September 30, 2009 15:36 - 0 Kommentare
Schule möchte das Beten verbieten
Ein Junge (damals 14Jahre alt) fühlt sich seiner Religion sehr verpflichtet und verbunden. So betet er pflichtbewusst 5 mal täglich, er lebt nach muslimischen Glauben. Eins der 5 Gebete fällt in die Schulzeit und so betete der Junge in der Schulpause auf dem Flur, da er keine andere Möglichkeit hatte, um sich zurück zu ziehen.
Die Schule wollte dies nicht dulden, sie sei religions unabhängig und es würde den Schulbetrieb erheblich stören, wenn alle Muslime beten würden, dabei erklärte sich der Junge bereit, sein Gebet während der Pause zu halten, um den Unterricht weder zu verpassen noch zu stören. Dennoch war die Schule dagegen.
Der Junge lies diese Meinungsverschiedenheit vom Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, welche dem Jungen recht gaben und noch dazu, dass ihm eine Möglichkeit geboten werden müssen, wo er sich zurück ziehen kann, um in Ruhe sein Gebet zu vollziehen.
Die Schule überlegt in Berufung zu gehen.


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