Strafrecht
Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte, Strafrecht, Verkehrsrecht - Dienstag, November 3, 2009 11:32 - 1 Kommentar
Fähranfänger haut Anwalt zu Boden
In Hamburg nahm ein Anwalt einem anderen Fahrer die Vorfahrt. Der Fahrer ist ein 18-Jähriger Fahranfänger und war sehr erzürnt über diesen Unfall. Bei dem Unfall kam es zu keinem großen Schaden an den Fahrzeugen, lediglich ein leichter Blechschaden. Dennoch stieg der Fahranfänger wütend aus seinem Wagen aus, ging zu dem Anwalt und haute ihm ins Gesicht, der Anwalt ging direkt zu Boden und musste später mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus.
Der Fahranfänger erfuhr erst nach wenigen Tagen, dass der Mann, den er umgehauen hat, ein Anwalt ist. Jetzt bereut er wohl seine Tat.
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