Sozialrecht
Sozialrecht - Dienstag, Oktober 27, 2009 17:26 - 0 Kommentare
Brustverkleinerung wird von Krankenversicherung übernommen
Wenn eine Frau eine sehr große Oberweite hat, kann sich dieses Gewicht auf den Rücken auswirken. Viele dieser Frauen können das Gewicht ihrer Brust nicht mehr tragen und bekommen dadurch leichte bis sogar sehr starke Rückenschmerzen. Für diese Frauen gibt es jetzt ein Urteil, welches Licht am Ende des Tunnels zeigt. Wenn eine Brustverkleinerung aus gesundheitlichen Aspekten notwendig ist übernimmt diese Op die Krankenkasse. Aus ästhetischen Gründen wird diese Operation natürlich nicht übernommen. (Az.: S 18 KR 295/02)
- Wohnungskündigung wegen zu später Zahlung vom Arbeitsamt
- keine Leistungsübernahme von Schulbüchern
- viele Klagen werden erwartet
- Höheres Schonvermögen
- Frauen bekommen ebenso viel Rente wie Männer
- Arbeitsamt übernimmt keine Mehrkosten für teure Wohnung
- Mietzahlung auch bei unrechtmäßiger Mieterhöhung
- Abwrackprämie und Hartz IV
- Keine Arbeitsvermittlung für Bordell-Besitzer


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