Medizinrecht
Medizinrecht - Freitag, Oktober 23, 2009 10:06 - 0 Kommentare
Wann bekommt sie endlich Schwerzensgeld
Ein damals 13-Jähriges Mädchen kam mit ins Bein ausstrahlenden Schmerzen in die Kinderklinik. Dort wurden ihre Schmerzen zunächst als psychosomatisch bedingt eingestuft. Nach einer Woche erst wurde das Mädchen geröntgt, da die Schmerzen laut ihrer Aussage immer schlimmer im Rücken und den Beinen wurde. Die Röntgenbilder zeigten einen Tumor an der Wirbelsäule. Sie wurde Notoperiert und unterzog sich einer Chemotherapie, die erfolgreich verlief und der Tumor konnte bekämpft werden. Allerdings war es nun schon zu spät, der Tumor drückte schon stark auf das Rückenmark, das heute 17Jährige Mädchen ist seither Querschnittsgelähmt und ist auf den Rollstuhl angewiesen.
Ihr Anwalt kämpft nun um Schmerzensgeld für das Mädchen, 50.000€ sind bereits geflossen, doch der Anwalt fordert 350.000€. Die Klinik erklärte, dass mehr noch nicht gezahlt wurde, da nicht mehr feststellbar sei, wer den Fehler begangen habe und somit die Versicherung evtl. nicht greife.
Doch für diese Bürokratie kann das Mädchen nichts.
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