Handelsrecht
Handelsrecht, Urteile und Entscheidungen - Donnerstag, Oktober 15, 2009 11:50 - 0 Kommentare
Mehr Rechte für Gebrauchtwagenkäufer
Bisher waren die Gebrauchtwagenkäufer an die Werkstätten der Händler gebunden,um die Händler-Garantie zu erhalten. Ein Käufer jedoch hat eine Reparaturkosten-Versicherung abgeschlossen, die vorgab in eine andere Werkstatt zu fahren. Diese Werkstatt fand bei einer Inspektion einen Motorschaden des Wagens. Der Händler wollte nicht für den Motor zahlen, da der Wagen in eine andere Werkstatt gegangen ist als die vom Händler vorgesehene. Das Ganze ging vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht (LG) Hannover urteilte zu Gunsten des Käufers.


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