Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Sonntag, Oktober 18, 2009 22:52 - 0 Kommentare
Zusatzaufgaben sollten vertraglich festgehalten werden
Ein Mitarbeiter einer Arbeitgeberin erhielt eine Zusatzaufgabe, die voraussetzte, dass der Mitarbeiter täglich 30Minuten länger arbeiten musste. Diese Zusatzaufgabe wurde nicht schriftlich im Vertrag festgehalten, zwar ordnungsgemäß mit dem Betriebsrat besprochen aber sonst als Überstunden gezählt, welche auch monatlich vergütet wurden.
Nach 12Jahren wurde der Mitarbeiter aus seiner Zusatzaufgabe entlassen und Klagte deshalb. Das Bundesarbeitsgericht gab der Arbeitgeberin recht, da der Zusatz nicht vertraglich festgelegt wurde, kann die Zusatzaufgabe einseitig gekündigt werden. (Az.: 5 AZR 133/08)
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