Arbeitsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, September 25, 2009 20:19 - 0 Kommentare

Beleidigungen auf der Toilette muss sich der Arbeitgeber annehmen

In einem Fall hatten sich türkische Mitarbeiter eines Zentrallagers bei ihrem Arbeitgeber darüber beschwert, dass auf der Toilette Hakenkreuze aufgemalt sind und andere Beleidigungen.

Wenn der Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht wird, hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Geschriebene entfernt wird, ansonsten muss er mit einer Entschädigungszahlung rechnen.  (Az: 8 AZR 705/08)

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