Arbeitsrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Sonntag, August 30, 2009 22:22 - 0 Kommentare

Bei weniger Einnahmen darf nicht gekündigt werden

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Wenn ein Betrieb weniger Aufträge bekommt und dadurch weniger Einnahmen hat, dürfen dennoch die Mitarbeiter nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn durch den Einbruch der Einnahmen nicht mehr die Möglichkeit besteht, Mitarbeiter bezahlen zu können. (Az.: 9 Sa 35/09)

Wenn ein Betrieb weniger Aufträge bekommt und dadurch weniger Einnahmen hat, dürfen dennoch die Mitarbeiter nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn durch den Einbruch der Einnahmen nicht mehr die Möglichkeit besteht, Mitarbeiter bezahlen zu können. (Az.: 9 Sa 35/09)

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