Urteile und Entscheidungen, Verkehrsrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Freitag, August 21, 2009 17:59 - 1 Kommentar

Auf Parkplätzen muss man auf unachtsame Parker achten

Schritttempo auf öffentlichen Parkplätzen, wenn nicht sogar noch langsamer, das soll das folgende Urteil wohl
aussagen.
Das Landgericht Saarbrücken Urteilte, dass Autofahrer so langsam auf Parkplätze fahren müssen,
dass sie sofort anhalten können, bevor sie mit einem anderen Wagen zusammenstoßen würden.
Sowas in der Art passierte nämlich einem Mann. Eine Frau hatte bereits mit ihrem Auto fertig geparkt
und wollte aussteigen, sie öffnete die Tür, ohne darauf zu achten, ob ein anderer Wagen in den Parkplatz
neben ihr fährt. Ein Mann kam aber gerade auf den Parkplatz gefahren und fuhr der Frau gegen die Tür.
Dennoch muss der Mann nun ein drittel des Schadens übernehmen, er fuhr nicht langsam genug. (Az.: 13 S 181/08)

Schritttempo auf öffentlichen Parkplätzen, wenn nicht sogar noch langsamer, das soll das folgende Urteil wohl aussagen.  Das Landgericht Saarbrücken Urteilte, dass Autofahrer so langsam auf Parkplätzen fahren müssen,dass sie sofort anhalten können, bevor sie mit einem anderen Wagen zusammenstoßen würden.

Sowas in der Art passierte nämlich einem Mann. Eine Frau hatte bereits mit ihrem Auto fertig geparkt und wollte aussteigen, sie öffnete die Tür, ohne darauf zu achten, ob ein anderer Wagen in den Parkplatz neben ihr fährt. Ein Mann kam aber gerade auf den Parkplatz gefahren und fuhr der Frau gegen die Tür. Dennoch muss der Mann nun ein drittel des Schadens übernehmen, er fuhr nicht langsam genug. (Az.: 13 S 181/08)

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