Mietrecht, Sozialrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Montag, Oktober 5, 2009 22:41 - 0 Kommentare

Arbeitsamt übernimmt keine Mehrkosten für teure Wohnung

Die Arge hat bestimmte Vorgaben, welche die Kosten einer Wohnung, pro Person, vorgeben. So kommt es dazu, dass man z.b. nach einer Trennung in eine kleinere, günstigere Wohnung ziehen muss. Wenn man dann aber in der teuren Wohnung wohnen bleibt, muss man die Mehrkosten selber tragen. Das Arbeitsamt ist nicht dazu verpflichtet, die Mehrkosten der Wohnung und somit Mietschulden zu übernehmen, das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. (AZ: L 29 AS 486/09 B ER)

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