Medizinrecht - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Dienstag, September 29, 2009 20:32 - 0 Kommentare

Antibabypille nur zur Empfängnisverhütung

Die Antibabypille sollte laut Urteil für gesetzlich Versicherte nur der Empfängnisverhütung dienen. Die Antibabypille muss ab dem 20. Lebensjahr vom Versicherungnehmer selber getragen werden.

Ein Arzt hatte seiner Patientin die Antibabypille zur Aknebehandlung verschrieben, dem Gericht teilte er mit, dass diese Behandlung kostengünstig sein. Das Sozialgericht in Düsseldorf teilte diese Meinung jedoch nicht. (Az: S 14 KA 166/07)

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