Internetrecht, Urteile und Entscheidungen - Geschrieben von Rechtsblog Redaktion am Samstag, September 5, 2009 11:04 - 0 Kommentare

Abo Fallen Betreiber gewinnen, Verbraucherschützer und Verbraucher verlieren

Betreiber von Abofallen im Internet konnten vor Gericht einen Sieg über Verbraucherschützer und Verbraucher verbuchen. In diesem Fall wurde für den Betreiber entschieden welcher Abonnenten seines kostenlosen Dienstes einfach per Email zu zahlenden Kunden machte.

Die Vorgehensweise war nennen wir es einmal sehr trickreich. Durch zwei Newsletter kündigte der Betreiber bei seinen Email Abonnenten einfach eine Umstellung seines Dienstes von kostenlos auf eine “Premium Mitgliedschaft” an welche auch gleich mit 84 Euro pro Jahr zu Buche schlugen.

Obleich die Verbraucherschützer auch technisch einwandfrei argumentierten, wie zum Beispiel das einige dieser Newsletter im Spamfach einiger Abonnenten  landeten,  entschieden die Richter des Landgericht (LG) Düsseldorf mit dem Urteil ( Az.: 38 O 24/09 ) das eine Forderung per Email weder unlauter noch wettbewerbswidrig sei.

Ein für viele unfassbares und nicht nachvollziehbares Urteil. Doch die Verbraucherschützer geben nicht auf sie werden in Berufung gehen.

Tipp: Bis hier evtl. doch nochmals umentschieden wird ist es ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen falls man selbst Opfer solch einer ABO Falle geworden sein sollte, dieser wird einem dabei helfen zu entscheiden ob man zahlen sollte oder andere Schritte einleitet.

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